Am 12. September ist der europäische Data Act in Kraft getreten. Das hat in den wesentlichen Auswirkungen für die Nutzer von vernetzten Produkten. Diese bekommen nämlich mit dem Data Act im Kern fünf Rechte zugesprochen:
1. Das Recht auf Information auf die im vernetzten Produkt generierten Daten
2. Ein Recht auf eine Schnittstelle
3. (hilfsweise) das Recht auf Bereitstellung dieser Daten
4. Recht hat auf Unterlassung der Nutzung
5. Recht auf Weitergabe von Daten an Dritte
So simpel es auch klingt, dadurch entstehen auch neue Herausforderungen. Diese beginne bei der Definition des Nutzers (der Käufer, der Landwirt, der Lohnunternehmer, der Vermieter) und geht weiter mit dadurch verbundenen Datennutzungsvereinbarungen. Und was wenn der Nutzer wechselt? Und was heißt das eigentlich für globale Märkte?
In ihrer aktuellen Kolumne beleuchtet unsere Geschäftsführerin, Dr Christa Hoffmann, einige der Chancen aber auch Risiken des Data Acts für die Landwirtschaft.
Den Beitrag finden sie in der aktuellen Ausgabe der newfoodeconomy.
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